MORD IN KINDBERG: LAUT ANWALT: 14-JäHRIGER IST GEKNICKT UND WEINT IN SEINER ZELLE

Die Ermittlungen zu der schrecklichen Tat sind nach wie vor voll im Gange. Wie berichtet, dürfte ein 14-jähriger Teenager in Kindberg mit einer Art 50 Zentimeter großen Wikinger-Axt seinen 36-jährigen Bruder ermordet haben. Sowohl gegenüber der Polizei als auch dem Haftrichter zeigte sich der Jugendliche, der gerade ein neues Schuljahr begonnen hatte, geständig. Aktuell sitzt er in U-Haft.

Jetzt gibt es eine neue Wendung in der Causa: Die Verteidigung des Jugendlichen hat mit Raimund Schüller aktuell ein Strafverteidiger aus Wien übernommen. Er hatte bereits Kontakt mit dem Teenager und lässt erstmals ein wenig hinter die Kulissen blicken, wie der Jugendliche mit der Tat umgeht.

Für viele ist vor allem die Brutalität unter normalen Umständen unerklärlich: Der 14-Jährige fügte seinem Bruder 17 wuchtige Hiebverletzungen mit der Axt im Kopfbereich zu, worauf dieser eine Luftembolie erlitt und verblutete. Trotz allem: „Er weiß, was er gemacht hat“, sagt Schüller, der mit seinem jungen Mandanten bereits in Kontakt war. Er schränkt allerdings ein: „Ob das zum Tatzeitpunkt auch der Fall war, kann ich nicht sagen.“ Hier werden wohl Sachverständige und Gutachter im Prozess zu Wort kommen.

Der Jugendliche sei „natürlich geknickt“ und weine viel. Er zeige sich sonst allerdings kooperativ, die Polizei ermittelt nach wie vor mit Hochdruck. Demnächst soll etwa eine Tatortbegehung gemacht werden – ein üblicher Vorgang bei solchen Verbrechen. Auch dazu sei der Jugendliche bereit. „Er arbeitet mit“, so Schüller wörtlich.

Motiv liegt im Unklaren

Sein Verteidiger beschreibt den 14-Jährigen ansonsten als „unauffällig“. Über die Hintergründe gibt es aus seiner Sicht keine Erkenntnisse. Er will auch nicht bestätigen, dass ein Streit über Arbeiten im Haushalt oder familiäre Vorkommnisse Grund für die massive Eskalation waren. „Das Motiv ist weiterhin im Unklaren“, lässt er sich nicht auf Spekulationen ein.

In der Zwischenzeit ist es offenbar auch zu gewissen Anfeindungen der Familie des Täters und Opfers gekommen. Das sei absolut unzulässig, so Schüller, der auch appelliert, die Privatsphäre der Hinterbliebenen unbedingt zu respektieren.

Betroffenheit an Schule

Große Betroffenheit herrscht nach wie vor an der Schule des 14-jährigen Kindbergers. Offenbar standen dort zuletzt zwei Psychologen als Ansprechpartner für Freunde, Schulkollegen und das Lehrpersonal zur Verfügung. Offiziell will dazu allerdings niemand Stellung nehmen.

Übrigens: Ob der 14-Jährige wegen Mordes, Totschlags oder auch noch anderer Delikte geklagt wird, steht noch nicht fest. „Das Verfahren läuft derzeit wegen des Verdachts des Mordes, die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen“, so Viktoria Steinecker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Leoben. Erst wenn dies der Fall sei, entscheide man, welche Tatbestände geklagt würden. Was jedenfalls zutrifft: Für den 14-Jährigen gilt das Jugendgerichtsgesetz, die Höchststrafe für Mord liegt bei zehn Jahren.

2024-09-19T16:13:11Z dg43tfdfdgfd